n Zukunft müssen noch viel mehr Öfen raus
In den nächsten Jahren müssen weitere Öfen weichen oder nachgerüstet werden. Die Übergangsregeln der 1. BImSchV sehen die Stilllegung alter Öfen mit zu hohen Emissionswerten in insgesamt vier Schritten vor. Wann welche Öfen außer Betrieb genommen oder umgerüstet sein müssen, sofern sie die Grenzwerte nicht einhalten:
– bei Inbetriebnahme bis einschließlich 31.12.1974: bis zum 31. Dezember 2014
– bei Inbetriebnahme zwischen 1975 und 1984: bis zum 31. Dezember 2017
– bei Inbetriebnahme zwischen 1985 und 1994: bis zum 31. Dezember 2020
– bei Inbetriebnahme zwischen 1995 und 2010: bis zum 31. Dezember 2024
Dürfen Sie Ihren alten Kamin- und Kachelofen weiter betreiben?
Besitzer von Kamin- und Kachelöfen, können sich über eine Datenbank des HKI informieren, ob sie ihr altes Schätzchen unverändert weiterbetreiben dürfen, weil es die neuen Grenzwerte einhält. Zur Datenbank des HKI geht es hier. Schwieriger wird es, wenn es an einem alten Ofen kein Typenschild gibt. Dann muss der Schornsteinfeger nachmessen.